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Die Desinfektion
Mit dem Wort „Desinfektion“ assoziieren viele Menschen zunächst die Sprühdesinfektion und glauben, dass zum desinfizieren einer Fläche, der Luft oder der Haut eine Sprühdose oder eine Gartenspritze verwendet werden kann.
Fast alle im letzten Absatz verwendeten Begrifflichkeiten sind, im Bezug auf Desinfektionsmaßnahmen, falsch.
Die Raumdesinfektion durch Begasung mit Formaldehyd entspricht nicht den rechtlichen Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), sondern fordert eine Prüfung auf weniger belastende Stoffe und Maßnahmen, das sogenannte Substitutionsgebot.
Die Seuchen-Bekämfpung
Zu den Einrichtungen, in denen Desinfektoren tätig sind, gehören Krankenhäuser, Krankentransport- und Rettungsorganisationen, Feuerwehren, Alten- und Pflegeheime, Schulen, Kindergärten, Wäschereien von Krankenhäusern und Pflegeheimen, Lebensmittelproduktionsbetriebe, Badeeinrichtungen, Hotels, Massenquartiere, Bestattungsunternehmen, Gebäudereinigungsbetriebe und ähnliche Dienstleister, Justizvollzugsanstalten und viele mehr.
Insbesondere Krankenhäuser und Gesundheitsämter sollten für ihren jeweiligen Aufgabenbereich über Desinfektoren verfügen. Im Krankenhaus sollten die Desinfektoren fachlich der Krankenhaushygiene zugeordnet werden.
So war z. B. der Krankenhausdesinfektor gemäß Ziffer 5.4 der BGA-Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention Mitglied der Hygienekommission. In der aktuellen Empfehlung des Robert Koch-Instituts „Personelle und organisatorische Voraussetzung zur Prävention nosokomialer Infektionen“ von 2009 ist der Krankenhausdesinfektor nicht mehr genannt, obwohl in der aktuellen Richtlinie das Thema „Desinfektion“ sehr ausführlich behandelt wird
Die Mitglieder-Fortbildung
Fortbildungen sind zur Aktualisierung des Fachwissens unverzichtbar. In dieser schnelllebigen Zeit, mit ihren sich fachlich ständig erneuernden Erkenntnissen und rechtlichen Veränderungen, fordert Hessen für Desinfektoren eine jährlich nachzuweisende Fortbildung. Diese soll an einer anerkannten Ausbildungsstätte oder über einen Berufsverband für Desinfektoren erfolgen.
Nicht alle Bundesländer sind sich dieser Problematik bewusst, weshalb unterschiedliche Regelungen bestehen. Die rechtlichen Vorgaben finden sich in den Hygiene- und Ausbildungsverordnungen oder den Gesundheitsdienstgesetzen der jeweiligen Länder.
Grotesk ist hier die Regelung über die „Dritte Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens“
aus dem Jahre 1935 (!), die noch immer in einigen Bundesländern zur Anwendung kommt.
Desinfektoren müssen sich im drei- bis vierjährigen Abstand einer Wiederholungsfortbildung unterziehen. Für bestimmte Tätigkeitsfelder
(z. B. Gebäudereinigung, Krankentransport, Raumdesinfektion, Bettenzentrale) werden spezielle Weiterbildungsangebote offeriert.
Im Rahmen des Medizinproduktegesetzes wurde zudem eine 144 Stunden umfassende (zwei Unterrichtsblöcke von jeweils zwei Wochen) Qualifizierungsmaßnahme geschaffen, die Personen mit der Vorbildung als Desinfektor, technischer Sterilisationsassistent o. ä. aus- und vorgebildeten Personen die Möglichkeit des beruflichen Aufstiegs zum „Hygienetechniker“ bieten. Der Einsatz kann sowohl intern als auch extern für Aufgaben im Rahmen der Qualitätssicherung und Hygienesicherheit im medizinischen Bereich erfolgen.
Die Berufs-Ausbildung
Obwohl es in drei Bundesländern Ausbildungsverordnungen gibt, sind die Ausbildungsschwerpunkte der Desinfektoren-Schulen bisher unterschiedlich.
Um hier Vergleichbarkeit zu ermöglichen, hat der Europäische Fachverband für Desinfektoren e.V. (EFfD e.V.), unter Einbezug aller verfügbaren Ausbildungsverordnungen, eine bundesweit anerkannte Vorlage erstellt.
Diese umfasst Lehrgebiete wie:
- Grundlagen der Infektionslehre
- Grundlagen der Desinfektion und Sterilisation
- Mikrobiologische Entnahmetechniken
- Schädlingskunde
- Rechtliche Grundlagen
- Umwelt- und Arbeitsschutz
- Planung und Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen
- Epidemische und pandemische Seuchenbekämpfung