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Empfehlung: Schlußdesinfektion des Isolierzimmers
(z.B. Meldepflichtige übertragbare Krankheiten gemäß IfSG §§ 6/7 + 18
sowie multiresistente Erreger (MRE) VRE, MRSA, ESBL…
Erstellt G.F. Schubert / Hygiene-Institut Schubert –
Das Prozedere der Desinfektionsmaßnahme ist im Hygieneplan festgelegt.
Das zu verwendende Desinfektionsmittel ist dem Desinfektionsplan zu entnehmen. Fehlt z.B. in einem Haushalt beides, legt der Desinfektor ein Maßnahmenkonzept fest. Er berät, bespricht es mit den Verantwortlichen (ggf. Amtsarzt, Arzt und Betroffene)
und beginnt mit der Desinfektion erst nach schriftlicher Auftragserteilung.
Das Betreten des Isolierzimmers, z.B. um sich eine Übersicht vom Umfang der Desin- fektionsmaßnahme zu machen, ist nur mit Schutzkleidung möglich!
Sie ist auf/ in einem Wagen, bzw. bestücktem Nachtkästchen) vor der Türe des Isolierzimmers, zu entnehmen.
Schutzkeidung (SK/PSA):
– Am besten ein Overall, der den geforderten Ansprüchen genügt.
sonst die gleichen bei der laufenden Aufbereitung (Desinfektion u. Reinigung,) getragene PSA…
- langärmliger Schutzkittel (der Schutzkittel ist auf dem Rücken zu schließen)
- Mund-Nasenschutz (muss Mund und Nase bedecken)
- Einmalhandschuhe (geeignete Einmalhandschuhe, kein Latex oder Vinyl)
- Bei Einschleusung ggf. Schuhwechsel
Bei Fragen, Unsicherheit bezüglich der Schutzkleidung, ist der Desinfektor bzw. die Hygienefach- kraft, zu befragen.
Wichtig: Alles, auch Eigentum des Patienten, verbleibt bis nach der Desinfektion im Raum.
- Messung der Temperaturen der Oberflächen wie Fenster, Fensterahmen, Wände, Zimmerdecke und Fußboden. Abgleichen der Temperatur mit dem vom Hersteller der Desinfektionsprodukte vorgegebenen „Temperaturfenster“. (Dokumentieren)
- ggf. Raumvernebelung mit einem geeigneten H2O2 Vernebelungsgerät (nach Herstellerangaben). Dazu sind alle Schranktüren, Schubladen usw. zu öffnen, Indikatoren auszulegen.
- Tür zum Stationsflur während der Maßnahme immer geschlossen halten.
- Vorhänge abnehmen, Wäsche in den Wäschesack einsammeln, im Zimmer belassen.
- Bettwäsche abziehen und in einem Wäschesack geben.
- Kissen und Bettdecke ggf. ebenfalls (gem. Wäschesortierplan) in einem Wäschesack geben.
- Matratzenschutzbezug desinfizieren ggf. Matratze mit einem Transportschutzbezug versehen und für die Dampfdesinfektion fertig machen.
- Das abgezogene Bett bleibt im Zimmer, wird einer Scheuer-Wischdesinfektion unterzogen. (Dann ggf. in die Bettenzentrale sowie z.B. zur technischen Überholung)
- Im Isolierzimmer vorhandener Abfall wird dort entsorgt. Abfall der Gruppe B AVV 180104 (Hausmüll) verlässt das Zimmer nachdem ein zweiter Müllsack über den ersten gezogen wurde. Infektionsmüll Gruppe C, AVV 180103: die Außenseite der Entsorgungstonne muss vor dem Transport ins Zwischenlager wischdesinfiziert werden. Zugriff Unbefugter muss ausgeschlossen sein.
Achtung: Alle Gegenstände die aus dem Zimmer herausgebracht werden, müssen vorher desinfiziert werden. Ausnahmen sind mit der Hygienefachkraft abzuklären.
- Alle Flächen im Isolierzimmer, z.B. alle Gegenstände, Bettgestell, Nachttisch, Infusions- ständer, Schränke -innen wie außen-, Fenster, Türen, Wände ggf. die Zimmerdecke und der Fußboden wird einer Scheuer-Wisch-Desinfektion unterzogen.
- Technisches Gerät wie Fernseher, Infusomat, Rufanlage, Telefon usw. zumindest mit ausgerungenem Desinfektionslappen abwischen, Kabel im Wasserwagenprinzip in Desinfektionsflotte tauchen und mit geträntem Lappen abwischen.
Gegenstände die sich nicht desinfizieren lassen, müssen eventuell verworfen werden (Rücksprache mit dem Eigner, Patient, Stationsleitung)!
Empfehlung: Tätigkeiten immer an einer Seite beginnen und an der anderen Seite (ggf. im Kreis) beenden. So wird hoffentlich nichts übersehen.
- Die Desinfektionslösung die zur Schlussdesinfektion verwendet wurde, wird nach der Desinfektion in der Nasszelle, der aufbereiteten Einheit, entsorgt.
- Das Equipment, (Eimer, Mophalter usw.) werden im desinfizierten Raum einer Scheuer-/Wisch- desinfektion unterzogen. Sie verbleiben bis nach der Einwirkzeit und vorläufigen Freigebe* im Raum. * vorläufige Freigebe erfolgt nach der Einwirkzeit zur Reinigung und Neubestückung des desinfizierten Zimmers. Endgültige Freigabe wenn das Zimmer so hergerichtet ist, dass es neu belegt werden kann. Die (Einmal-) Reinigungstücher werden entsorgt.
- Benutzte Wischmops sollen, wie auch Tücher, in Wäschedesinfektionslösung eingelegt werden. Das Behältnis (Wanne, Eimer) ist dicht auslauf- und ausgasungssicher zu verschließen.
- Die Schutzkleidung wird ausgezogen und in den vorgesehenen Behältnissen entsorgt.
- Nach dem Ablegen der Einmalhandschuhe ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen!
- Nach Ablauf der Einwirkzeit erfolgt die „vorläufige Freigebe“ zur Reinigung und Neubestückung des desinfizierten Zimmers. Bei Einsatz verschiedener Desinfektionsmittel ist zu prüfen ob Ablagerungen des Desinfektionsmittels auf den behandelten Oberflächen sichtbar sind. Ggf. erkennbar als pulvriger Belag oder ein Klebeeffekt. Ist dies der Fall, so ist der Belag, durch reinigen, zu entfernen.
- Das Equipment, einschließlich der Wanne mit eingelegten Wischlappen und Mop`s ist aus dem Zimmer zu bringen. (Einwirkzeit von 12 Stunden beachten).
- Wäsche und Müll können aus dem Zimmer entsorgt werden.
- Das Bett kann ausgetauscht oder aufgerüstet werden.
- Vorhänge, Tischdecke, Handtücher usw. können ins Zimmer kommen.
- ggf. Raumvernebelung mit einem geeigneten H2O2 Vernebelungsgerät (nach Herstellerangaben). Dazu sind alle Schranktüren, Schubladen usw. zu öffnen, Indikatoren u. Datenlogger auszulegen.
- Bestätigung der Desinfektion – ggf. mit Formblatt u. Ausdruck des Datenloggers.
- Das Patientenzimmer kann zur Neubelegung freigegeben werden.
PS: Es ist durch Gutachter belegt, dass durch eine Raumvernebelung zusätzliche Sicherheit bringt.
Sicher ist das nur, wenn ein geeignetes und geprüftes System aus Produkt und Gerät einge- setzt wird.
Messbar ist die Keimreduktion in der Luft, besonders wichtig bei multiresistenten Erregern und auf nicht verschmutzten Flächen.
Man sollte die dokumentierbare Raumvernebelung vor und nach den sonst notwendigen Desinfektionsmaßnahmen durchführen.
Hinweis: Jede Dokumentation ist wie auch jede andere ärztliche Maßnahme 10 Jahre aufzubewahren. Nicht durchgeführte Dokumentationen zeugen von nicht durchgeführte Maßnahmen